begutachten
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Stukkateurhandwerk (HWK) ist es meine Aufgabe, technische Probleme im Bereich Putz, Stuck, Trockenbau und Wärmedämmverbundsysteme sachlich und neutral zu lösen.
Die Ursachenforschung von Schimmelpilzen in Wohnräumen ist ein weiterer Bestandteil meiner gutachterlichen Tätigkeit.
Hierzu erstelle ich:
- GerichtsgutachtenGerichtsgutachten
Ein Gutachten ist die begründete Darstellung von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustands.
- SchiedsgutachtenSchiedsgutachten
Die Entscheidung über streitige Tatfragen (z. B. Wert, Preis, Schaden) wird durch einen vertraglich bestellten Gutachter getroffen. Das Gericht ist grundsätzlich an das Schiedsgutachten gebunden.
- PrivatgutachtenPrivatgutachten
Im Gegensatz zu einem Gerichtsgutachten wird der Sachverständige nicht vom Gericht, sondern von einer oder beiden Vertragsparteien beauftragt. Dieses Gutachten braucht vor Gericht, oder einer anderen Partei, nicht akzeptiert werden.
- Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Das selbständige Beweisverfahren (früher: Beweissicherungsverfahren) ist ein gerichtliches Verfahren, welches dem eigentlichen Zivilprozess, durch einen entsprechenden Antrag vorgeschaltet werden kann.
Ein Gutachten ist die begründete Darstellung von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder Zustands.
- SchiedsgutachtenSchiedsgutachten
Die Entscheidung über streitige Tatfragen (z. B. Wert, Preis, Schaden) wird durch einen vertraglich bestellten Gutachter getroffen. Das Gericht ist grundsätzlich an das Schiedsgutachten gebunden.
- PrivatgutachtenPrivatgutachten
Im Gegensatz zu einem Gerichtsgutachten wird der Sachverständige nicht vom Gericht, sondern von einer oder beiden Vertragsparteien beauftragt. Dieses Gutachten braucht vor Gericht, oder einer anderen Partei, nicht akzeptiert werden.
- Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Das selbständige Beweisverfahren (früher: Beweissicherungsverfahren) ist ein gerichtliches Verfahren, welches dem eigentlichen Zivilprozess, durch einen entsprechenden Antrag vorgeschaltet werden kann.
